Die
Regierung fördert im Allgemeinen Investitionen, insbesondere auch jene
aus dem Ausland.
So geniessen Auslandsinvestoren die gleichen Anreize
wie lokale Investoren und sie benötigen keine vorherige Genehmigung.
Ausländische Investoren dürfen, wie auch die lokalen Investoren,
jegliche Art von Tätigkeiten ausführen. Davon ausgenommen ist der
Betrieb von Radio- und Fernsehstationen, da diese uruguayischen
Staatsbürgern vorbehalten sind.
Der Auslandsinvestor kann in Uruguay eine Aktiengesellschaft, eine
GmbH oder andere Gesellschaftsform gründen. Es besteht auch die
Möglichkeit eine Filiale des ausländischen Mutterunternehmens vor Ort zu
etablieren, wobei der Aufbau einer Auslandsfiliale mit finanzieller
Unterstützung von lokalen Banken realisiert werden kann.
Die rechtskräftigen Anreize, die sich vor allem an der Schaffung von
Arbeitsplätzen orientieren, stehen insbesondere Investoren aus den
Industriebereichen der höheren Technologie und denen, die die
Exportzahlen erhöhen, zur Verfügung.
Bezüglich der Kapitalrückführung und des Einkommenstransfers bestehen
in Uruguay keine Einschränkungen und es bedarf auch keiner
Bevollmächtigung durch den Staat. Auch der Markt der Wechselkurse weist
keine Beschränkungen in Bezug auf den Kauf oder Verkauf ausländischer
Währungen auf.
Uruguay bietet Investoren aus dem Ausland einen Sicherheitsrahmen für
die wirksame Rechtsgültigkeit und wirtschaftliche Stabilität. Weiterhin
ist Uruguay Mitglied der internationalen Organisation MIGA
(Multilaterale Gesellschaft für Investitionssicherheit), welche die
Sicherheit von Investitionen fördert.